16.06.2017 · Fachbeitrag · Pflichtverteidiger
Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verkehrsstrafsachen
| In Verkehrsstrafsachen ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach den §§ 140 ff. StPO eher selten. In der Diskussion kann jetzt ein Beschluss des LG Braunschweig helfen (19.4.17, 3 Qs 37/17, Abruf-Nr. 193580 193580 ). |
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