24.06.2022 · Nachricht · Prozessrecht
Ausbleiben in der Hauptverhandlung und Verwerfungsurteil
| Die zahlreichen Entscheidungen zu den mit den §§ 73 ff. OWiG zusammenhängenden Fragen in den Fällen der Abwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung zeigen, welche Bedeutung die Problematik in der täglichen Arbeit des Verteidigers hat. In dem Zusammenhang ist auf eine weitere Entscheidung des KG hinzuweisen. Das hat noch einmal zu den Anforderungen an ein Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG bei Vorliegen von ärztlichen Bescheinigungen und zur Rechtsbeschwerde, mit der eine Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG geltend gemacht werden soll, Stellung genommen. |
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