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  • 16.03.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Auswirkungen von Verfahrensverzögerungen auf ein Fahrverbot

    | Die im Strafverfahren entwickelten Grundsätze für erhebliche rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen (sog. Vollstreckungslösung) finden auch im Bußgeldverfahren Anwendung. Das führt dazu, dass ein nach § 25 StVG verhängtes Fahrverbot ggf. – ganz oder teilweise – als vollstreckt gelten kann. |