11.12.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Beweiswürdigung in den Urteilsgründen in Bußgeldsachen
| Auch in einem Urteil im Bußgeldverfahren muss die den Tatsachenfeststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung im Regelfall erkennen lassen, ob und wie sich der Betroffene eingelassen hat, ob und warum der Richter der Einlassung folgt oder ob und inwieweit er die Einlassung als widerlegt ansieht. Schweigt der Betroffene oder bestreitet er die Tat, müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen. |
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