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  • 11.12.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht

    Einspruch kann auch per E-Mail eingelegt werden

    | Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann per E-Mail eingelegt werden. So hat das LG Mosbach entschieden (30.8.18, 1 Qs 22/18, Abruf-Nr. 205139 ). Das LG begründet das u. a. mit der Entscheidung der Gemeinsamen Senate der Obersten Bundesgerichte (vgl. NJW 00, 2340). |