17.03.2025 · Nachricht · Prozessrecht
Es muss Einsicht in die gesamte Messreihe gewährt werden
| Das AG Köln hat entschieden, dass die Bußgeldstelle Einsicht in die komplette Messreihe gewähren muss. Begrenzt die Bußgeldstelle die Einsicht auf einige wenige von ihr vorausgewählte Messfälle, beschränkt sie den Betroffenen in seinen Rechten (13.1.25, 809 OWi 1/25 (b), Abruf-Nr. 246148 ). |
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