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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Grundsätze zur Entbindung von der Anwesenheitspflicht

    | Entbindungsantrag (§ 73 OWiG) und Verwerfungsurteil (§ 74 Abs. 2 OWiG) spielen in der Praxis des Bußgeldverfahrens eine große Rolle. Dazu ist jetzt noch einmal auf eine neuere Entscheidung des OLG Brandenburg hinzuweisen. |

     

    Das OLG stellt noch einmal fest (21.2.24, 1 ORbs 19/24, Abruf-Nr. 240785):

     

    • Ein Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG ist an keine bestimmte Form gebunden.