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  • 15.07.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Nachträgliche Änderung eines sog. Stuhlurteils

    | Wird eine abgekürzte Urteilsfassung zur förmlichen Zustellung aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts – durch Übersendung an den Betroffenen und den Verteidiger oder an die Staatsanwaltschaft – herausgegeben, darf sie grundsätzlich nicht mehr verändert werden. |