16.01.2018 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Neues im Ablehnungsverfahren (§§ 26, 26a, 29 StPO)
| Das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.17 (BGBl I, S. 3202) hat im vergangenen Jahr viele Änderungen gebracht. Diese haben auch Auswirkungen auf das Verkehrsstrafverfahren und das verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren. Über die Änderungen des § 81a Abs. 2 StPO bzw. § 46 Abs. 4 OWiG haben wir bereits in VA 17, 202 berichtet. In den folgenden Ausführungen stellen wir Ihnen die verfahrensrechtlichen Änderungen im Ablehnungsrecht vor. |
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