17.07.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Pflichtverteidigerbestellung im Verkehrsstrafrecht
| Nach der Rechtsprechung liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO aufgrund schwieriger Rechtslage vor, wenn es um eine Fallgestaltung geht, in der fraglich ist, ob ein Beweisergebnis ggf. einem Verwertungsverbot unterliegt. Das LG Schwerin hat das auch dann bejaht, wenn die Frage der Verwertung einer Wahllichtbildvorlage umstritten ist (5.3.20, 33 Qs 12/20, Abruf-Nr. 215899 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig