17.07.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Pflichtverteidigerbestellung im Verkehrsstrafrecht
| Nach der Rechtsprechung liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung gem. § 140 Abs. 2 StPO aufgrund schwieriger Rechtslage vor, wenn es um eine Fallgestaltung geht, in der fraglich ist, ob ein Beweisergebnis ggf. einem Verwertungsverbot unterliegt. Das LG Schwerin hat das auch dann bejaht, wenn die Frage der Verwertung einer Wahllichtbildvorlage umstritten ist (5.3.20, 33 Qs 12/20, Abruf-Nr. 215899 ). |
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