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  • 11.12.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Terminsverlegung bei Erkrankung im Verwaltungsprozess

    | Auch im Verwaltungsprozess kommt eine Terminsverlegung bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in Betracht. Darauf hat vor kurzem noch einmal der BayVGH hingewiesen (18.6.18, 11 ZB 17.1696, Abruf-Nr. 204435 ). |