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  • 09.05.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Zivilprozessvollmacht reicht nicht für das OWi-Verfahren

    | Im Bußgeldverfahren spielen Zustellungsfragen immer wieder eine Rolle. Dabei geht es meist um die Frage, ob der Bußgeldbescheid dem Verteidiger wirksam zugestellt worden ist, sodass gem. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG die Verjährung unterbrochen worden ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Verteidiger eine Zustellungsvollmacht hatte (§ 51 OWiG). Das hat das AG Tiergarten jetzt für einen Rechtsanwalt verneint, der zunächst nur zivilrechtlich für den Betroffenen tätig gewesen war (7.3.18, [297 OWi] 3022 Js-OWi 1116/18 [110/18], Abruf-Nr. 200999 ). |