· Fachbeitrag · Rechtsmittel
Wirksame Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid
| Mit den Voraussetzungen für eine wirksame Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch befasst sich noch einmal das OLG Bamberg (30.10.17, 3 Ss OWi 1206/17, Abruf-Nr. 199278 ). |
Der Beschluss enthält zwei Kernaussagen:
- Das OLG stellt heraus, dass die Beschränkung des Einspruchs als Prozesshandlung bedingungsfeindlich ist. Ergibt sich aus Erklärungen des Betroffenen oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam. So hat in der Vergangenheit bereits das OLG Frankfurt a. M. entschieden (vgl. NStZ-RR 16, 152).
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