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  • 15.09.2016 · Fachbeitrag · Revision/Rechtsbeschwerde

    Begründen Sie die Sachrüge ordnungsgemäß

    | Ein Beschluss des OLG Hamm zeigt, wie wichtig es ist, bei der Begründung der Rechtsbeschwerde/Revision klar und eindeutig zu formulieren. Sonst gibt man dem OLG – ggf. dem BGH – eine Steilvorlage, um das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (28.6.16, 4 RBs 135/16, Abruf-Nr. 188428 ). |