· Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Fahrverbot: Rotlichtverstoß an einer Fußgängerampel
(OLG Celle 1.11.11, 311 SsBs 109/11, Abruf-Nr. 113967). |
Praxishinweis
Nach h.M. in Rechtsprechung und Literatur setzt die Verhängung eines Fahrverbots wegen eines Regelfalls eines Rotlichtverstoßes nach den Nrn. 132.1, 132.2, 132.3.1 und 132.3.2 BKat voraus, dass der durch den Verstoß Gefährdete oder Geschädigte vom Schutzbereich der Verbotsnorm erfasst wird (z.B. OLG Koblenz zfs 07, 705; Deutscher, in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl. 2012, Rn. 1112). Darauf ist zu achten, gerade wenn es sich um die Missachtung des Rotlichts einer Fußgängerampel handelt (zum Rotlichtverstoß s. Rechtsprechungsübersichten in VA 11, 177 und 196).
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 28 | ID 30553430