20.12.2023 · Nachricht · Rotlichtverstoß
Fehlvorstellung von Dauerrot ist Tatbestandsirrtum
| Die irrtümliche Annahme einer zum „Dauerrot“ führenden Funktionsstörung der Lichtzeichenanlage ist als Fehlvorstellung im tatsächlichen Bereich als vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum zu qualifizieren. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat