Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß

    Feststellung der Rotlichtzeit durch Schätzung eines Polizeibeamten

    Die bloße gefühlsmäßige Schätzung der Zeit eines dem Gericht als zuverlässig und erfahren bekannten Polizeibeamten kann nicht allein als ausreichend angesehen werden, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß feststellen zu können (AG Lüdinghausen 22.9.14, 19 OWi-89 Js 1024/14-97/14, Abruf-Nr. 143349).

     

    Sachverhalt

    Dem Betroffenen wurde im Bußgeldbescheid ein qualifizierter Rotlichtverstoß - länger als 1 Sekunde Rotlichtzeit - vorgeworfen. Die Rotlichtzeit ist durch einen Polizeibeamten festgestellt worden, der privat unterwegs war. Dieser hatte keine exakte Zeitmessung vorgenommen. Er hatte die Rotlichtzeit beim Überfahren der Haltelinie durch den Betroffenen auf bereits mehrere Sekunden (nur) geschätzt. Das AG ist von einem „einfachen“ Rotlichtverstoß ausgegangen.

     

    Entscheidungsgründe

    Zwar sind an die Feststellung von sog. qualifizierten Rotlichtverstößen durch Polizeibeamte gerade bei längeren Beobachtungszeiten nicht zu hohe Anforderungen zu stellen. Insbesondere werden keine echten Messungen verlangt.