13.04.2017 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Irrtum über Dauerrot an einer Ampel
| Irrt der Betroffene feststellbar über die Funktionsfähigkeit einer Lichtzeichenanlage („Dauerrot“) und begeht dann einen sogenannten qualifizierten 1-Sec-Rotlichtverstoß, ist trotz Vorsatzes nur wegen eines fahrlässigen einfachen Rotlichtverstoßes zu der hierfür vorgesehenen Geldbuße zu verurteilen. So hat das AG Dortmund entschieden (17.1.17, 729 OWi-264 Js 2313/16-9/17, Abruf-Nr. 191926 ). |
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