16.01.2020 · Nachricht · Rotlichtverstoß
Rotlichtphase darf mit Handy-Stoppuhrfunktion gemessen werden
| Das AG hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage verurteilt. Dabei dauerte die Rotphase bereits länger als eine Sekunde. Die Dauer der Rotlichtphase war von den die Lichtzeichenanlage beobachtenden Beamten mit der Stoppuhrfunktion eines Mobiltelefons gemessen worden. Das BayObLG hielt das für zulässig (19.8.19, 201 ObOWi 238/19, Abruf-Nr. 213231 ). |
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