18.11.2015 · Fachbeitrag · Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß durch Spurwechsel in der Kreuzung
| Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Betroffene nach Passieren der Haltelinie von der mit Grünlicht befahrenen Geradeausspur auf die mit Rotlicht versehene Abbiegespur wechselt. Dabei ist unerheblich, ob der Entschluss zum Spurwechsel vor oder nach Passieren der Haltelinie gefasst wurde (OLG Köln 7.8.15, 1 RBs 250/15, Abruf-Nr. 145671 ). |
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