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  • · Nachricht · Strafrecht

    Wohin fließen eigentlich die Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren?

    | Das Niedersächsische Justizministerium veröffentlicht künftig einmal jährlich alle Zuweisungen von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren. Auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums ist einsehbar, wohin die Gelder fließen. Veröffentlicht werden neben der gemeinnützigen Einrichtung, die bedacht wird, die Höhe der Geldauflage sowie die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, das die Geldauflage zuweist. |

     

    Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Mir liegt eine stärkere Transparenz bei den Entscheidungen der Justiz am Herzen. Eine offene Kommunikation der Entscheidungsprozesse beugt Missverständnissen vor und stärkt das Ansehen der Justiz.“

     

    Die Auflistung der zugewiesenen Geldauflagen finden Sie hier:

     

    http://www.mj.niedersachsen.de/startseite/live.php?navigation_id=39337&article_id=147660&_psmand=13

     

     

    Hintergrund: Statt eine Verurteilung anzustreben, können Staatsanwaltschaften und Gerichte das Strafverfahren einstellen und dem Beschuldigten gleichzeitig eine Geldauflage erteilen. Nach dem Gesetz ist dies nur möglich, wenn zum einen die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und wenn zum anderen die Schuld des Täters gering ist. Als Bewährungsauflage kommt die Zahlung einer Geldauflage ebenfalls in Betracht. Die gezahlten Auflagen kommen nach dem Gesetz gemeinnützigen Einrichtungen zu Gute. Welche gemeinnützige Einrichtung das Geld erhält, entscheiden die Richter und Staatsanwälte.

    Quelle: ID 44317567