16.11.2018 · Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Die (zu) späte Nachtrunkbehauptung
| Das LG Saarbrücken hat nach einem Verfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt wegen grober Fahrlässigkeit (§ 5 Abs. 2 StrEG) eine Entschädigung versagt (5.6.18, 8 Qs 38/18, Abruf-Nr. 204437 ). |
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