16.08.2019 · Nachricht · Umweltzone
Nochmals Umweltzone, oder: Parken ohne Plakette
| Wir haben in VA 18, 120 über einen Beschluss des AG Marburg vom 25.2.18 berichtet. Das AG hatte die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gem. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO restriktiv ausgelegt. Sie betreffe nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr. Anders hat jetzt das AG Köln entschieden (2.5.19, 813 OWi 5/19 (B), Abruf-Nr. 209566 ). Die Entscheidung erging in einem Verfahren nach § 25a StVG. |
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