16.08.2019 · Nachricht · Umweltzone
Nochmals Umweltzone, oder: Parken ohne Plakette
| Wir haben in VA 18, 120 über einen Beschluss des AG Marburg vom 25.2.18 berichtet. Das AG hatte die Vorschrift des Verkehrszeichen 270.1 gem. § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO restriktiv ausgelegt. Sie betreffe nicht (auch) den ruhenden, sondern ausschließlich den fließenden Verkehr. Anders hat jetzt das AG Köln entschieden (2.5.19, 813 OWi 5/19 (B), Abruf-Nr. 209566 ). Die Entscheidung erging in einem Verfahren nach § 25a StVG. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig