17.11.2016 · Fachbeitrag · Urteilsgründe
Einlassung des Betroffenen muss in Urteilsgründen mitgeteilt sein
| In amtsgerichtlichen Entscheidungen wird häufig die Einlassung des Betroffenen nicht bzw. nicht ausreichend in den Urteilsgründen mitgeteilt. Diesen Fehler moniert das OLG Karlsruhe (15.9.16, 2 (7) SsBs 507/16-AK 173/16, Abruf-Nr. 189169 ). |
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