17.11.2016 · Fachbeitrag · Urteilsgründe
Einlassung des Betroffenen muss in Urteilsgründen mitgeteilt sein
| In amtsgerichtlichen Entscheidungen wird häufig die Einlassung des Betroffenen nicht bzw. nicht ausreichend in den Urteilsgründen mitgeteilt. Diesen Fehler moniert das OLG Karlsruhe (15.9.16, 2 (7) SsBs 507/16-AK 173/16, Abruf-Nr. 189169 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig