· Fachbeitrag · Urteilsgründe
Zulässigkeit der Bezugnahme auf ein elektronisches Speichermedium
In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (OLG Saarbrücken 14.3.13, Ss 88/2012 (57/12), Abruf-Nr. 131095). |
Praxishinweis
Das OLG hat sich damit der Rechtsprechung des BGH in BGHSt 57, 53 = VA 12, 30 angeschlossen (ebenso bereits OLG Jena VA 12, 66). Die Frage ist von Bedeutung für die Anforderungen an die Urteilsgründe in den Fällen der Täteridentifizierung anhand eines von dem Verkehrsverstoß vorliegenden (Video)Films. Auf den kann - anders als auf ein Lichtbild (vgl. BGHSt 41, 376) - nicht gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 StPO Bezug genommen werden.
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 104 | ID 38917500