· Nachricht · Verhüllungsverbot
Niqab am Steuer ‒ ist die Vollverschleierung am Steuer erlaubt?
| Das OVG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Tragen eines Niqab am Steuer mit der Folge der Vollverschleierung am Steuer verboten oder erlaubt ist. |
Das VG Düsseldorf hatte als Vorinstanz die Frage verneint. Das OVG Münster hat die Entscheidung bestätigt (20.5.21, 8 B 1967/20, Abruf-Nr. 223105). Danach hat eine Muslima, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt, keinen Anspruch auf eine Ausnahme von dem am Steuer eines Kraftfahrzeugs geltenden Verhüllungsverbot (§ 23 Abs. 4 StVO). Dieses Verhüllungsverbot ist auch mit der Religionsfreiheit nach Art. 4 GG vereinbar. Autos bieten nach Auffassung der VG einen Schutzraum in der Öffentlichkeit, der den Zweck, dem der Niqab dienen soll, weitgehend erfüllt. Zudem ist darauf abzustellen, dass eine Vollverschleierung die Verkehrssicherheit gefährdet. Verkehrszuwiderhandlungen können nicht mehr wirksam verfolgt werden. Die Rundumsicht kann beeinträchtigt werden. Zudem ist die mimische Verständigung im Straßenverkehr einschränkt ist.