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  • 15.09.2021 · Nachricht · Vollmacht

    Vervollständigung der Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger

    | In der Vergangenheit haben es die OLG als zulässig angesehen, wenn die zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung erforderliche besondere Vertretungsvollmacht vom Verteidiger in der Hauptverhandlung selbst unterschrieben wird. Davon ist die Rechtsprechung nach der Neufassung des § 329 StPO abgerückt. Das sieht das OLG Köln jetzt etwas weniger streng. |