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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Verhältnismäßigkeit der weiteren Entziehung

    | Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis muss verhältnismäßig sein. In dem Zusammenhang spielt die Dauer der vorläufigen Entziehung eine Rolle. Das LG Hannover hat jetzt entschieden, dass es nach einem Zeitablauf von einem Jahr und vier Monaten seit Anordnung der vorläufigen Entziehung unverhältnismäßig ist, die Maßnahme weiter aufrechtzuerhalten (24.2.16, 40 Qs 18/16, Abruf-Nr. 146749 ). |