14.05.2021 · Nachricht · Zustellung
Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung
| Insbesondere bei Verjährungsfragen ist wichtig, ob ein Bußgeldbescheid wirksam zugestellt wurde. Das ist nicht nur von Bedeutung, wenn es um die Unterbrechung der „normalen“ Verjährungsfrist nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG geht. Wichtig ist es auch, wenn ggf. die Verlängerung der Verjährungsfrist nach § 26 Abs. 3 Hs. 2 StVG auf sechs Monate im Raum steht. Dazu nimmt ein Beschluss des BayObLG Stellung. |
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