· Fachbeitrag · Abschleppkosten
Die Preis- und Strukturbefragung 2022 des VBA
| Die deutlich verbesserte und aktualisierte Preis- und Strukturbefragung (PuS) des Verbands Bergen und Abschleppen liegt vor. Sie ist auf der Internetseite vba-ev.de zum Download bereitgestellt. Wenn es im Einzelfall auf die werkvertraglich berechtigte Höhe der Abschleppkosten ankommt und auch in den Regressfällen, bei denen der Versicherer einen für überhöht gehaltenen Anteil der Abschleppkosten vom Abschleppunternehmer zurückfordert, greifen manche Gerichte auf die PuS zurück, wenn es mangels Vereinbarung um die Üblichkeit geht (§ 632 Abs. 2 BGB). |
1. Üblichkeit, Durchschnitt und die Werte, die den Durchschnitt bilden
Bisher litt die PuS darunter, dass sie nur Durchschnittswerte angab. Der Durchschnitt und „das Übliche“ sind aber zweifelsfrei nicht dasselbe. Denn ein Durchschnitt setzt sich zwangsläufig aus höheren und niedrigeren Beträgen zusammen. Und „das Übliche“ ist stets eine Bandbreite, bei der Ausreißer auszuscheiden sind (BGH 4.4.06, X ZR 122/05, Rn. 10, Abruf-Nr. 061058).
In der PuS 2022 sind erstmals nicht nur die Durchschnittsbeträge angegeben. Es findet sich dort auch die Bandbreite, aus denen sich der Durchschnitt zusammensetzt. Damit ist die PuS 2022 für die Bestimmung der Üblichkeit grundsätzlich brauchbarer als die früheren Ausgaben.
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