18.09.2024 · Nachricht · Abschleppkosten
„Hakenrisiko“ und verneinte laienerkennbare Überhöhung
| Das AG Leonberg hat die Rechtsprechung des BGH zum Werkstattrisiko und zum Sachverständigenrisiko unter dem Stichwort „Hakenrisiko“ auf die Abschleppkosten angewendet. Es ist dabei der Frage nachgegangen, ob eine laienerkennbare Überhöhung der Kosten vorliegt, die die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs der Entscheidung BGH 23.4.24, VI ZR 348/21, Abruf-Nr. 241967 folgend ausschließt. |
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