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  • 17.02.2023 · Nachricht · Aktivlegitimation

    Rückabtretung und deren Annahme

    | Klagt der Geschädigte ursprünglich abgetretene Schadenersatzansprüche auf der Basis einer vorgelegten Rückabtretung ein, gilt die Rückabtretung durch die Klageeinreichung als angenommen. Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich. |