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  • 17.06.2024 · Nachricht · Anwaltliches Berufsrecht

    Was als Betrug erscheint, darf auch so genannt werden

    | Ein Anwalt wirft einem Versicherer, der immer wieder mit Prüfberichten agiert, die regelmäßig als auf falschen tatsächlichen Grundlagen beruhend entlarvt werden, schriftsätzlich mehrfach versuchten gewerblichen Betrug vor. Denn deren Fehlerhaftigkeit bleibt dem Versicherer ja nicht verborgen. Der Versicherer reicht daraufhin eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ein. Die bekommt vom betroffenen Anwalt ein Bündel Unterlagen, das die immer wiederkehrende Fehlerhaftigkeit der Prüfberichte zeigt. |