18.04.2023 · Nachricht · Anwaltliches Wettbewerbsrecht
Der Hinweis auf „FOCUS Top Anwalt“ ist zulässig
| In einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Rechtsanwälten hat das OLG Brandenburg entschieden: Es ist wettbewerbsrechtlich zulässig, einen Hinweis, einschließlich der von der Zeitschrift FOCUS zur Verfügung gestellten Wort-Bild-Marke, auf dem Anwaltsbriefkopf zu geben, dass die Zeitschrift Focus den verwendenden Anwalt als TOP RECHTSANWALT 2018 im Verkehrsrecht ausgezeichnet hat. |
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