21.03.2022 · Nachricht · Anwaltskosten
Keine Aufrechnung mit Überzahlung: § 814 BGB
| Eine Firma mit großer Fahrzeugflotte lässt einen Unfallschaden (konkrete Abrechnung) anwaltlich regulieren. Der gegnerische Haftpflichtversicherer erstattet die Schadenpositionen überraschend reibungslos, verweigert aber mit dem Argument „Flotte muss es erst ohne Anwalt versuchen“ die Anwaltskostenerstattung. Die Geschädigte klagt. Der Versicherer erklärt nun, er habe versäumt, den zu vermutenden Großkundenrabatt in Abzug zu bringen und rechne mit der Überzahlung auf. |
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