· Nachricht · Anwaltskosten
Schädiger ist das Land: Anwaltskosten sind erforderlich
| Wenn die öffentliche Hand reguliert (hier das Land NRW für einen durch ein Polizeifahrzeug verursachten Schaden), trägt sie in der Regel eine „Wir sind doch nicht wie die Versicherer, gegen uns ist anwaltliche Unterstützung nicht erforderlich und auf uns ist die BGH-Rechtsprechung zur Anwaltskostenerstattung nicht anwendbar“-Attitüde vor sich her. Auf der Informationskarte, die dem Geschädigten übergeben wurde, sind allerdings einige rechtlich mindestens zweifelhafte Hinweise aufgedruckt, was unter Umständen nicht erstattungspflichtig sei. |
Das LG Düsseldorf verweist auf die BGH-Rechtsprechung. Danach ist ein Unfall unter Beteiligung zweier Fahrzeuge auch bei klarer Haftungslage wegen Unklarheiten zur Schadenhöhe kein einfach gelagerter Fall. Das LG hat gut begründet entschieden, dass dies genauso für einen von der öffentlichen Hand verursachten und regulierten Verkehrsunfall gilt. Es hat das Land verurteilt, die Anwaltskosten zu erstatten (LG Düsseldorf 25.5.22, 2b O 178/21, Abruf-Nr. 229457, eingesandt von RAin Claudia Busch, Neuss).