09.12.2016 · Fachbeitrag · Anwaltsvergütung
Verweis auf Billigwerkstatt schlägt nicht auf die Vergütung durch
| Beauftragt ein Geschädigter einen Rechtsanwalt außergerichtlich, einen Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten auf der Basis gutachterlich kalkulierter oder durch Kostenvoranschlag belegter Markenwerkstattpreise durchzusetzen, so hat der Schädiger bzw. sein Versicherer die aus diesem Beauftragungswert resultierenden Anwaltskosten selbst dann zu ersetzen, wenn er nach einem erfolgreichen Verweis auf eine kostengünstigere Werkstatt nur einen geringeren Betrag regulieren muss. |
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