19.09.2022 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Fahrradunfall und Mietfahrrad: „Sie haben doch ein Auto.“
| Dass ein Pedelec („E-Bike“) kein zumutbarer Ersatz für den verunfallten Pkw ist und damit eine Mietwageninanspruchnahme nicht ausschließt, liegt auf der Hand (LG Siegen 1.12.21, 1 O 399/20, Abruf-Nr. 226606 ). Weder hat es einen Beifahrersitz oder gar mehrere, noch hat es einen Kofferraum. Wetterschutz bietet es nicht, und zur sicheren Aufbewahrung von mitgeführten Dingen eignet es sich ebenfalls nicht. Doch wie ist es mit dem umgekehrten Fall? |
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