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  • 17.02.2025 · Nachricht · Autokauf

    Bagatellisierung eines Unfallschadens beim Verkauf sowie Rückabwicklung bei nicht mehr vorhandenem Fahrzeug

    | Der beklagte Gebrauchtwagenhändler kaufte einen Unfallwagen mit wirtschaftlichem Totalschaden und ließ ihn in Polen für umgerechnet 6.000 EUR reparieren. Für 35.500 EUR kaufte der Kläger das Fahrzeug. Im Kaufvertrag war notiert: „Rep. Schaden vorne links.“ Als es dem Kläger gestohlen wurde, griff der Teilkaskoversicherer auf den HIS-Eintrag zu und erstattete nur 28.000 EUR. Der Kläger erklärte erfolgreich die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung und verlangte die Differenz von 7.500 EUR vom Beklagten. |