· Fachbeitrag · Autokauf
Das Agenturgeschäft als Fluchtweg aus dem verschärften Verbraucherschutz?
| Der Autohandel muss beim Verbrauchsgüterkauf für ab dem 1.1.22 abgeschlossene Kaufverträge die Last eines weiter erhöhten Verbraucherschutzes tragen (siehe VA, 21, 140 ). Das wird den ein oder anderen Autohändler veranlassen, in das Agenturgeschäft zu flüchten, also nur als Vermittler aufzutreten. Denn dann steht er außerhalb des Kaufvertrags. |
1. Nur am Rande: Die Marktakzeptanzfrage
Es muss sich zeigen, ob der Markt das ‒ vor allem auf der Verkäuferseite ‒ akzeptiert. Man wird ausschließen können, dass ein Unternehmer, der sein Fahrzeug eigentlich in Zahlung geben möchte, die Vermittlung des Fahrzeugs an einen Verbraucher akzeptiert. Denn dann hat er alle Probleme selbst, die der Autohändler nicht haben möchte.
Es verbleibt also allenfalls der Marktausschnitt der Privaten, die sich des Fahrzeugs entledigen möchten. Denn die dürfen einen Ausschluss der Sachmangelhaftung vereinbaren. Das ist ja das Ziel der gesamten Konstruktion.
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