· Fachbeitrag · Autokauf
Der Treibstoffverbrauch des Hybridfahrzeugs
| Bei den Plug-in-Hybridfahrzeugen gibt es sagenhaft niedrige Angaben zum Benzin- oder Diesel-Normverbrauch. Das führt zu Enttäuschungen. Der Grundsatz gilt auch dort: Der Normverbrauch muss nicht im Realbetrieb erreicht werden. Doch bei einer Kontrolle auf dem Prüfstand muss der Normverbrauch erzielt werden. Eine Überschreitung von mehr als 10 Prozent berechtigt zum Rücktritt, eine darunter liegende Überschreitung ist zwar ebenfalls ein Sachmangel, unterliegt aber der Sperrwirkung des § 323 Abs. 5 BGB (vgl. BGH 8.5.07, VIII ZR 19/05, Abruf-Nr. 072005 ). |
1. Die lebensfremde Norm als Quell des Ärgers
Die Krux liegt in der Regelung ECE R101, die für die Treibstoffverbrauchmessung eines Hybridfahrzeugs gilt. Die ist lebensfremd, aber rechtliche Realität. Ihre Kenntnis bewahrt den Anwalt vor falschem Rat.
Zu den bei der Normmessung elektrisch erreichbaren Kilometern (denken wir uns ein Beispielsfahrzeug mit nach Norm 52 km) werden 25 km addiert. Die Norm geht nämlich davon aus, dass das Fahrzeug spätestens nach dieser Strecke wieder an der Steckdose geladen wird und dann wieder elektrisch fährt. Die 25 km werden wiederum normgerecht auf dem Prüfstand gefahren, der Treibstoffverbrauch dafür wird ermittelt. In Summe sind das 77 km. Die fehlenden 23 km zu den 100 km aus der Verbrauchsangabe werden nach der Norm wieder elektrisch gefahren. De facto ist also der Treibstoffverbrauch von 25 km als Verbrauch von 100 km angegeben.
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