· Fachbeitrag · Autokauf
Neue Entscheidungen zur sittenwidrigen Schädigung wegen Abgasmanipulation
| Die Diesel- bzw. Abgasmanipulationsfälle werden die Gerichte noch lange Zeit beschäftigen. Gerade erst hat der BGH einen vorübergehenden Hilfsspruchkörper, den VIa. Zivilsenat nur zu diesem Themenkreis eingerichtet. Aus diesem Anlass geben wir einen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung in Diesel- bzw. Abgasmanipulationsfällen. |
1. Das Thermofenster
Das sogenannte „Thermofenster“ ist ein vom Hersteller festgelegter Temperaturbereich, bei dem die vollumfängliche Abgasreinigung dem Motor schaden könne, weshalb sie bei diesen Temperaturen heruntergefahren wird. Es begründet für sich allein nicht den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Die Annahme von Sittenwidrigkeit setzt nämlich voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. Das Verfahren wurde zurückverwiesen, weil das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers zu weiteren Abschaltvorrichtungen als unbeachtlich zurückgewiesen hat (BGH 13.7.21, VI ZR 128/20, Abruf-Nr. 223730).
Ein Thermofenster ist durch die Abgasvorschriften grundsätzlich zulässig. Die Europäische Kommission hat selbst festgestellt, dass die Vorgaben zu schwammig waren und eine Grauzone mit sich brachten (Bericht der Kommission zur Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 5 Abs. 2 S. 2 a) VO (EG) 715/2007: „Zudem verstößt eine weite Interpretation durch die Fahrzeughersteller und die Verwendung von Abschalteinrichtungen mit der Begründung, dass eine Abschaltung erforderlich ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten, angesichts der Unschärfe der Bestimmung, die auch weite Interpretationen zulässt, möglicherweise nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007.
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