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  • 17.03.2022 · Nachricht · Autokauf

    Nutzungsentschädigung im Rahmen des § 826 BGB

    | Wird im Rahmen eines Schadenersatzanspruchs aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) der Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung gegen Rückgewähr des Fahrzeugs verlangt, ist die Nutzungsentschädigung auf Nettokaufpreisbasis zu ermitteln, wenn der geschädigte Käufer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entschied das OLG Köln. |