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  • · Nachricht · Autokauf

    Reparaturauftrag für Inzahlungnahmefahrzeug wird gegenstandslos

    | Kommt es beim Kauf eines neuen Fahrzeugs zur Inzahlungnahme des reparaturbedürftigen Altfahrzeugs, ist es der Regelfall, dass der Ankauf in dem Zustand erfolgt, in dem sich das Altfahrzeug zu diesem Zeitpunkt befindet. |

     

    Diese Klarstellung traf das OLG Koblenz (28.3.22, 12 U 967/21). Hatte der Käufer zuvor bereits einen Reparaturauftrag für sein Altfahrzeug erteilt, wird dieser daher nach Ansicht des Senats gegenstandslos.

     

    PRAXISTIPP | Soll der Reparaturauftrag fortbestehen, also der Käufer noch für die Kosten der Reparatur des bereits veräußerten Altfahrzeugs einstehen müssen, muss dies ausdrücklich zwischen den Parteien geregelt werden. Für eine solche Vereinbarung ist die Verkäuferin darlegungs- und beweisbelastet.

     

     

    Quelle: ID 48236849