· Fachbeitrag · Autokauf
„Schummelsoftware“: Kein Rücktrittsrecht bei manipulierten Fahrzeugen
| Die ersten Entscheidungen zur Sachmängelhaftung bei VW-Fahrzeugen mit „Schummelsoftware“ liegen vor. |
In beiden Fällen geht es um Neufahrzeuge der Marke VW mit einem Motor der Baureihe EA 189. Im Bochumer Fall ist es ein Tiguan mit 2-Liter-Motor, ein wesentliches Detail. Denn bei einem 1,6-Liter-Motor ist die Nachrüstung, so sie vom KBA überhaupt freigegeben wird, um einiges komplizierter und womöglich ohne negative Folgen (Mehrverbrauch, Leistungsverlust) gar nicht realisierbar. Ob auf dem Prüfstand des LG Münster gleichfalls ein 2-Liter-Wagen gestanden hat, ist nicht ganz sicher. Jedenfalls dürfte es auch dort kein 1,6-Liter-Wagen gewesen sein.
Die Kernaussagen der beiden Entscheidungen (LG Münster 14.3.16, 011 O 341/15, Abruf-Nr. 185203; LG Bochum 16.3.16, I-2 O 425/15, Abruf-Nr. 185204):
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