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  • 04.10.2021 · Nachricht · Autokauf

    Zuvielforderung des Käufers und Annahmeverzug

    | Verlangt der Käufer bei der Rückabwicklung des Kaufvertrags eine erheblich zu hohe Kaufpreisrückzahlung, weil er die Nutzungsentschädigung falsch berechnet oder erhebt er ihm nicht zustehende Nebenforderungen, gerät der Verkäufer nicht in Annahmeverzug, entschied der BGH. |