17.03.2022 · Nachricht · Desinfektionskosten
AG Münster: Einheitliche Sicht „im Haus“ auf Desinfektion
| Ein sehr frühes Urteil des AG Münster zur Desinfektionskostenerstattung war ablehnend mit dem Argument der fehlenden adäquaten Kausalität und der Zuordnung der Kosten zum allgemeinen Lebensrisiko begründet worden (11.9.20, 28 C 1823/20, Abruf-Nr. 218937 ). Es war jedoch schnell erkennbar, dass das ein Ausreißerurteil am AG Münster war. Damit der dort massenhaft verklagte Versicherer darauf keine Hoffnungen setzt, erteilt das AG Münster nun einen Hinweisbeschluss folgenden Inhalts: |
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