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  • 17.02.2025 · Nachricht · Fiktive Abrechnung

    Verweisung mit erfundenen Preisen wird nicht umgerechnet, sondern vollständig verworfen

    | Einen deutlichen Schritt geht das AG Neustadt Saale: Nennt der Versicherer für die Werkstatt, auf die er den Geschädigten bei der fiktiven Abrechnung verweisen möchte, unzutreffende Konditionen, kann das Gericht nicht überprüfen, ob eine Reparatur bei der Verweisungswerkstatt tatsächlich günstiger ausgeführt würde. Im konkreten Fall ging es um die Methode der Ermittlung für die Kosten des Lackmaterials (AG Bad Neustadt an der Saale 13.11.24, 1 C 32/23, Abruf-Nr. 246317 , eingesandt von RA Gernot Spies, Münnerstadt). |