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  • 13.12.2023 · Nachricht · Gebäudeschaden

    Kein „neu für alt“-Abzug bei beschädigtem Werkstatttor

    | Wird durch den Fahrfehler eines Kunden ein Sektionaltor und ein damit verbundenes Teil einer Alarmanlage der Werkstatt irreparabel beschädigt, kann es nicht durch ein Gebrauchttor ersetzt werden, denn dafür gibt es keinen Markt. Würde nun nur der Zeitwert ersetzt, müsste der Gebäudeeigentümer draufzahlen. Mit diesem Problemkreis beschäftigt sich ein Urteil des LG Cottbus. |