13.12.2023 · Nachricht · Gutachterkosten
Die bezahlte SV-Rechnung und ein Einwand dagegen
| Die vom Geschädigten bereits bezahlte Gutachtenrechnung hat eine Indizwirkung für die Erforderlichkeit der aufgewendeten Kosten. Um das zu torpedieren, wendet der Versicherer ein, der Geschädigte hätte bemerken müssen, dass die überhöht sei. Deshalb sei er nicht geschützt. |
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